Vervollständigen Sie das folgende Formular. Alle erforderlichen Dokumente werden nach dem Absenden automatisch erstellt. (Zur Zeit nur in Englisch.)
Mit * bezeichnete Felder sind erforderlich zur Eröffnung eines Kontos.
IDENTITÄTSPRÜFUNG
KONTOERÖFFNUNG
SCHWEIZER BÜRGER Schweizer Bürger benötigen für eine Kontoeröffnung die ausgefüllten und unterschriebenen Kontoeröffnungs-Formulare und Ihren Schweizer Pass.
Senden Sie uns die unterzeichneten Kontoeröffnungs-Formulare mit einer Kopie Ihres Schweizer Passes per Briefpost oder vereinbaren Sie einen Termin hier in unseren Büroräumlichkeiten an der Alfred-Escher-Str. 26, 8002 Zürich und bringen Sie die benötigten Kontoeröffnungs-Formulare und Ihren Schweizer Pass mit (Bitte um telefonische Voranmeldung).
NICHT-SCHWEIZER BÜRGER Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss nur die wahrheitsgetreu ausgefüllten und unterzeichneten Kontoeröffnungs-Formulare zusammen mit der beglaubigten Kopie des Passes und der Apostille* senden an Swiss e Trade AG, Alfred-Escher-Str. 26, CH-8002 Zürich.
Nicht-Schweizer Bürger die bei Swiss e Trade AG ein Konto auf dem Postweg eröffnen, müssen eine von einem Notar beglaubigte Kopie ihres Passes an ihrem Wohnort ausstellen lassen, sowie zusätzlich eine Apostille* beantragen.
* Eine Apostille (oder Überbeglaubigung) ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates, sowie der Eigenschaft in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Der Notar wird Ihnen die Adresse einer Regierungsstelle geben, welche eine Apostille ausstellen kann.
(Senden Sie nur die beglaubigte Passkopie an das die Apostille ausstellende Büro,ohne die übrigen Formulare!)
Beachten Sie, dass für die Beglaubigung des Passes und die Ausstellung der Apostille - je nach Land - Kosten in der Höhe von ca. € 20.-- bis € 50.—anfallen können.
FRAGEN...
zur Eröffnung eines Kontos beantworten wir Ihnen gerne via e-mail oder per